

Kann man bei einer Krankheit kündigen?
Viele Arbeitnehmer geraten in eine belastende Situation, wenn sie länger krankgeschrieben sind oder wiederholt arbeitsunfähig werden. Neben gesundheitlichen Sorgen kommt häufig die Angst hinzu, den Arbeitsplatz zu verlieren. Die Frage „Kann man bei einer Krankheit kündigen?“ wird deshalb sehr oft gestellt – sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern.
Grundsätzlich gilt: Eine Kündigung wegen Krankheit ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Allerdings ist sie an klare Voraussetzungen gebunden und in vielen Fällen rechtlich angreifbar. Wer betroffen ist, sollte daher nicht vorschnell reagieren, sondern die Kündigung professionell prüfen lassen. Die Kanzlei Rechtsanwälte Zimansky mit Sitz in Erkelenz unterstützt Mandantinnen und Mandanten bei arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere bei Kündigungen und Kündigungsschutz.
Kündigung wegen Krankheit – wann ist sie überhaupt möglich?
Eine krankheitsbedingte Kündigung fällt in der Regel unter die sogenannte personenbedingte Kündigung. Sie ist nicht schon deshalb zulässig, weil jemand krank ist. Entscheidend ist vielmehr, ob die Krankheit dauerhaft zu erheblichen Problemen im Arbeitsverhältnis führt.
Eine Kündigung kommt typischerweise in Betracht, wenn:
Arbeitnehmer über längere Zeit arbeitsunfähig sind
es regelmäßig zu häufigen Krankheitsausfällen kommt
der Arbeitgeber davon ausgehen kann, dass die Erkrankung weiterhin besteht
der Betrieb durch die Fehlzeiten erheblich belastet wird
Wichtig ist: Auch eine lange Krankheitsphase reicht nicht automatisch aus. Es muss immer geprüft werden, ob die Kündigung tatsächlich verhältnismäßig und rechtlich begründet ist.
Welche Voraussetzungen müssen bei einer Kündigung wegen Krankheit erfüllt sein?
Ob eine Kündigung wegen Krankheit wirksam sein kann, hängt vom Einzelfall ab. In der Praxis spielen dabei mehrere Punkte eine Rolle, die sorgfältig geprüft werden müssen.
Typische Kriterien sind:
negative Gesundheitsprognose (Besserung nicht absehbar)
erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Abläufe
wirtschaftliche Belastung für den Arbeitgeber
keine milderen Mittel möglich (z. B. andere Tätigkeit, Anpassung der Arbeitsbedingungen)
Gerade die Frage nach Alternativen ist wichtig. Arbeitgeber müssen häufig prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung unter anderen Bedingungen möglich wäre.
Welche Rolle spielt das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?
Wenn Arbeitnehmer längere Zeit krank sind, kann das betriebliche Eingliederungsmanagement eine zentrale Rolle spielen. Dabei soll geklärt werden, wie eine Rückkehr in den Arbeitsalltag möglich ist oder wie der Arbeitsplatz angepasst werden kann.
Wird eine Kündigung ausgesprochen, obwohl zuvor keine sinnvollen Maßnahmen geprüft wurden, kann das ein wichtiger Ansatzpunkt sein. Auch hier gilt: Jede Situation ist unterschiedlich, aber eine professionelle Prüfung ist häufig sinnvoll.
Was sollten Arbeitnehmer tun, wenn eine Kündigung wegen Krankheit droht?
Viele Betroffene reagieren falsch, weil sie sich überfordert fühlen. Doch gerade bei einer Kündigung kommt es darauf an, strukturiert vorzugehen und Fristen zu beachten.
Sinnvolle Schritte sind:
Kündigungsschreiben und Zustelldatum dokumentieren
Arbeitsvertrag und relevante Unterlagen bereithalten
keine voreiligen Unterschriften leisten (z. B. Aufhebungsvertrag)
rechtliche Prüfung einholen, bevor man reagiert
prüfen lassen, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist
Auch wenn die Krankheit im Vordergrund steht, sollten arbeitsrechtliche Schritte nicht hinausgezögert werden.
Welche Ansprüche können trotz Kündigung bestehen?
Eine Kündigung bedeutet nicht automatisch, dass alle Ansprüche verloren sind. Je nach Situation können weiterhin Rechte bestehen, die oft übersehen werden.
Dazu zählen zum Beispiel:
offene Gehaltsansprüche oder Restzahlungen
Resturlaub oder Urlaubsabgeltung
Anspruch auf ein korrektes Arbeitszeugnis
mögliche Ansprüche im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens
Chancen auf Vergleich oder Abfindung (je nach Fall)
Gerade deshalb ist eine Kündigung wegen Krankheit fast immer ein Fall, der sorgfältig geprüft werden sollte.
Häufige Fragen zur Kündigung wegen Krankheit (FAQ)
Ist eine Kündigung während einer Krankschreibung erlaubt?
Ja, grundsätzlich kann auch während einer Krankschreibung gekündigt werden. Ob die Kündigung wirksam ist, hängt von den Voraussetzungen ab.
Ist eine Kündigung wegen Krankheit automatisch unwirksam?
Nein. Sie ist nicht automatisch unwirksam, aber häufig angreifbar, wenn Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Kann man gekündigt werden, wenn man öfter krank ist?
Unter bestimmten Umständen ja. Entscheidend ist, ob die Fehlzeiten dauerhaft sind und ob eine negative Prognose besteht.
Wie schnell muss man gegen eine Kündigung vorgehen?
In vielen Fällen gelten kurze Fristen. Wer zu spät reagiert, verliert oft die Möglichkeit, die Kündigung anzufechten.
Fazit: Kündigung bei Krankheit ist möglich, aber oft prüfenswert
Eine Kündigung wegen Krankheit kann grundsätzlich ausgesprochen werden, ist aber nicht automatisch rechtmäßig. Arbeitgeber müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, und häufig bestehen gute Ansatzpunkte, eine solche Kündigung rechtlich zu überprüfen. Für Arbeitnehmer ist wichtig, frühzeitig zu handeln und sich nicht allein auf Vermutungen zu verlassen.
Wenn Ihnen wegen Krankheit gekündigt wurde oder eine Kündigung droht, lassen Sie Ihre Situation frühzeitig arbeitsrechtlich prüfen.





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