Betriebsbedingte Kündigung – Beratung in Erkelenz

Betriebsbedingte Kündigung – Beratung in Erkelenz
Betriebsbedingte Kündigung – Beratung in Erkelenz

Betriebsbedingte Kündigung – Beratung in Erkelenz

Eine betriebsbedingte Kündigung ist für viele Arbeitnehmer ein schwerer Einschnitt. Sie erfolgt nicht wegen persönlicher Leistung, sondern weil der Arbeitgeber wirtschaftliche oder organisatorische Gründe anführt – etwa Umstrukturierungen, Auftragsrückgänge oder Standortschließungen. Doch nicht jede betriebsbedingte Kündigung ist rechtmäßig.

Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und unterstützt Arbeitnehmer, die von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen sind. Er prüft, ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind und welche Schritte Sie ergreifen können, um Ihre Rechte zu wahren.

Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung zulässig?

Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur dann rechtmäßig, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass:

  1. dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die den Arbeitsplatz entfallen lassen,

  2. keine andere Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen besteht,

  3. eine ordnungsgemäße Sozialauswahl erfolgt ist,

  4. und die Kündigung formell korrekt ausgesprochen wurde.

Sind diese Punkte nicht erfüllt, ist die Kündigung unwirksam – und Sie können dagegen vorgehen.

Sozialauswahl: Wer darf gekündigt werden?

Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber prüfen, welche Arbeitnehmer sozial am wenigsten schutzwürdig sind. Dabei werden Kriterien wie:

  • Betriebszugehörigkeit,

  • Lebensalter,

  • Unterhaltspflichten (z. B. Kinder),

  • und Schwerbehinderung

berücksichtigt. Wird diese Sozialauswahl fehlerhaft durchgeführt, kann die Kündigung erfolgreich angefochten werden.

Ihre Rechte nach einer betriebsbedingten Kündigung

Auch wenn wirtschaftliche Gründe vorliegen, haben Arbeitnehmer wichtige Rechte:

  • Kündigungsfristen müssen eingehalten werden.

  • Sie können Kündigungsschutzklage erheben (innerhalb von drei Wochen nach Zugang).

  • Unter Umständen besteht Anspruch auf eine Abfindung, vor allem bei Verhandlungen oder Sozialplänen.

  • Der Arbeitgeber muss Ihnen ein Arbeitszeugnis ausstellen.

In vielen Fällen lässt sich durch eine Klage oder Vergleichsverhandlung eine bessere Lösung erzielen – sei es eine Weiterbeschäftigung oder eine faire Abfindung.

Unterstützung durch Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz

  • Prüfung der Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung

  • Analyse der Sozialauswahl und möglicher Fehler

  • Einreichung der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Erkelenz

  • Verhandlung über Abfindung oder Weiterbeschäftigung

  • Individuelle Beratung zu Fristen, Lohnfortzahlung und Zeugnis

Rechtsanwalt Zimansky verfügt über langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht und kennt die Argumentationsstrategien der Arbeitgeber – das erhöht Ihre Chancen, erfolgreich gegen die Kündigung vorzugehen.

Praktische Tipps bei betriebsbedingter Kündigung

  • Fristen beachten: Die Klagefrist von drei Wochen ist verbindlich.

  • Unterlagen sammeln: Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Sozialplan oder Vergleichsangebote.

  • Nicht voreilig unterschreiben: Keine Abfindungs- oder Aufhebungsangebote ohne Prüfung akzeptieren.

  • Beratung frühzeitig einholen, um taktisch richtig zu handeln.

Fazit

Eine betriebsbedingte Kündigung bedeutet nicht, dass Sie chancenlos sind. Oft bestehen rechtliche Fehler oder unfaire Auswahlentscheidungen, die eine Anfechtung ermöglichen. Mit fachkundiger Unterstützung können Sie Ihre Rechte sichern und bessere Ergebnisse erzielen.

Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt von Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz prüfen.
Vereinbaren Sie eine Beratung, um Ihre Erfolgschancen zu besprechen und rechtzeitig zu handeln.

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