Zeugnisnote zu schlecht? Jetzt prüfen lassen in Erkelenz

Zeugnisnote zu schlecht? Jetzt prüfen lassen in Erkelenz
Zeugnisnote zu schlecht? Jetzt prüfen lassen in Erkelenz

Zeugnisnote zu schlecht? Jetzt prüfen lassen in Erkelenz

Ein Arbeitszeugnis ist weit mehr als eine Formalität – es entscheidet oft über den Erfolg einer zukünftigen Bewerbung. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Zeugnisnote zu schlecht ausfällt oder versteckte Formulierungen ein falsches Bild vermitteln. Doch Arbeitnehmer haben das Recht auf ein wohlwollendes, aber zugleich wahrheitsgemäßes Zeugnis.

Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und prüft Ihr Arbeitszeugnis auf inhaltliche Richtigkeit, versteckte Bewertungen und rechtliche Schwächen.

Welche Rechte haben Arbeitnehmer beim Arbeitszeugnis?

Nach § 109 Gewerbeordnung haben Sie Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, das:

  • wahrheitsgemäß ist,

  • keine versteckten negativen Botschaften enthält,

  • und Ihrem beruflichen Fortkommen nicht ungerechtfertigt schadet.

Sie können wählen zwischen einem einfachen Zeugnis (Tätigkeiten und Dauer) und einem qualifizierten Zeugnis, das zusätzlich Leistung und Verhalten bewertet. Letzteres ist bei beendeten Arbeitsverhältnissen Standard.

Was bedeutet eine „zu schlechte“ Zeugnisnote?

In Arbeitszeugnissen werden Noten selten direkt genannt – sie verstecken sich hinter bestimmten Formulierungen.
Ein paar Beispiele:

  • „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ = Note 2 (gut)

  • „zu unserer Zufriedenheit“ = Note 3 (befriedigend)

  • „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ = Note 4 (ausreichend)

Bereits kleine sprachliche Unterschiede können Ihre Bewertung deutlich verschlechtern – oft ohne, dass es auf den ersten Blick auffällt.

Wann sich eine Überprüfung lohnt

Eine anwaltliche Prüfung ist besonders wichtig, wenn:

  • Ihre Leistungen im Zeugnis schlechter dargestellt sind, als sie tatsächlich waren,

  • wichtige Tätigkeiten fehlen,

  • das Zeugnis formale Mängel (z. B. Datum, Unterschrift, Aufbau) aufweist,

  • oder der Gesamteindruck negativ wirkt.

Ein Fachanwalt kann das Zeugnis rechtlich bewerten und gegebenenfalls eine Korrektur oder Klage auf Berichtigung einleiten.

Unterstützung durch Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz

  • Prüfung und Analyse Ihres Arbeitszeugnisses

  • Aufdeckung versteckter negativer Formulierungen

  • Beratung zur realistischen Zeugnisnote

  • Verhandlung mit dem Arbeitgeber über Nachbesserung

  • Durchsetzung von Korrekturansprüchen vor dem Arbeitsgericht

Rechtsanwalt Zimansky sorgt dafür, dass Ihr Zeugnis Ihre tatsächlichen Leistungen widerspiegelt und keine Karrierechancen verbaut.

Tipps für Arbeitnehmer

  • Zeugnis sofort prüfen lassen, sobald Sie es erhalten.

  • Alte Beurteilungen, Zielvereinbarungen oder E-Mails bereithalten – sie können als Nachweis dienen.

  • Keine voreilige Unterschrift unter fehlerhafte Entwürfe setzen.

  • Beratung einholen, bevor Fristen ablaufen.

Fazit

Ein unzutreffendes Arbeitszeugnis kann Ihren beruflichen Neustart erheblich erschweren. Eine rechtliche Prüfung stellt sicher, dass Ihre Arbeit fair bewertet wird – und Sie mit einem starken Zeugnis in die Zukunft gehen.

Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis jetzt von Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz prüfen.
Vereinbaren Sie eine Beratung, um eine faire Bewertung und Ihre korrekte Zeugnisnote durchzusetzen.

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