

Kündigung trotz Krankheit – Beratung in Erkelenz
Eine Kündigung während einer Krankheit trifft viele Arbeitnehmer völlig unvorbereitet. Viele glauben, dass sie während der Arbeitsunfähigkeit automatisch vor Kündigung geschützt sind – das stimmt jedoch nicht ganz. Eine Kündigung trotz Krankheit ist zwar möglich, aber nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen.
Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hilft Ihnen, die Rechtmäßigkeit einer krankheitsbedingten oder während der Krankheit ausgesprochenen Kündigung zu prüfen – und Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.
Darf der Arbeitgeber während Krankheit kündigen?
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber auch während einer Krankheit kündigen. Die Krankheit selbst ist kein Kündigungshindernis. Allerdings muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein – andernfalls ist sie unwirksam.
Eine Kündigung kann während einer Krankheit auf drei Wegen erfolgen:
Verhaltensbedingt, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten verletzt hat,
betriebsbedingt, bei Wegfall des Arbeitsplatzes,
oder krankheitsbedingt, wenn die Fehlzeiten über längere Zeit zu erheblichen Störungen führen.
Gerade die krankheitsbedingte Kündigung ist jedoch an sehr hohe Anforderungen gebunden.
Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung
Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur rechtmäßig, wenn:
eine negative Gesundheitsprognose besteht, also keine baldige Genesung zu erwarten ist,
die Fehlzeiten betriebliche Belastungen verursachen (z. B. Produktionsausfälle, Kosten),
und eine Interessenabwägung ergibt, dass die Kündigung verhältnismäßig ist.
Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, vorab ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Fehlt dieses, kann die Kündigung unwirksam sein.
Wann sich eine Klage lohnt
In vielen Fällen sind Kündigungen während oder wegen Krankheit formell oder inhaltlich fehlerhaft. Eine Kündigungsschutzklage ist dann der richtige Weg, um sich zu wehren.
Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Oft führt eine Klage nicht nur zur Weiterbeschäftigung, sondern auch zu einer Abfindung, wenn der Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung anstrebt.
Unterstützung durch Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz
Prüfung der Kündigung auf formale und inhaltliche Fehler
Bewertung der Gesundheitsprognose und des BEM-Verfahrens
Einreichung und Begleitung der Kündigungsschutzklage
Verhandlung über Abfindung oder Weiterbeschäftigung
Individuelle Beratung zu Krankengeld, Lohnfortzahlung und Sozialversicherung
Rechtsanwalt Zimansky vertritt Arbeitnehmer in Erkelenz mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht und sorgt dafür, dass Ihre Rechte konsequent gewahrt bleiben.
Handlungsempfehlung für Betroffene
Nichts unterschreiben, bevor Sie rechtlichen Rat eingeholt haben.
Kündigungsschreiben und ärztliche Bescheinigungen aufbewahren.
Fristen wahren – drei Wochen sind entscheidend.
Rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um Chancen zu sichern.
Fazit
Eine Kündigung trotz Krankheit ist nicht automatisch wirksam. Viele dieser Kündigungen scheitern an rechtlichen Hürden. Wer schnell reagiert und fachkundige Unterstützung nutzt, kann seinen Arbeitsplatz oder eine faire Abfindung sichern.
Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt von Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz prüfen.
Vereinbaren Sie eine Beratung, um Ihre Ansprüche bei Kündigung trotz Krankheit durchzusetzen.





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