

Kündigung wegen Fehlzeiten – Fachanwalt in Erkelenz berät
Häufige Krankmeldungen oder längere Ausfallzeiten können für Arbeitnehmer schnell zum Problem werden. Arbeitgeber greifen dann nicht selten zur Kündigung wegen Fehlzeiten – oft mit dem Argument, die Arbeitsunfähigkeit störe den Betriebsablauf oder verursache zu hohe Kosten. Doch eine solche Kündigung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen rechtlich zulässig.
Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät Sie umfassend, wenn Sie aufgrund von Fehlzeiten eine Kündigung erhalten haben oder eine solche befürchten.
Wann darf wegen Fehlzeiten gekündigt werden?
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist rechtlich nur wirksam, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:
Es besteht eine negative Gesundheitsprognose – also die berechtigte Annahme, dass Sie auch künftig häufig krank sein werden.
Die Fehlzeiten führen zu erheblichen betrieblichen oder wirtschaftlichen Belastungen.
Eine Interessenabwägung ergibt, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist.
Fehlt auch nur eine dieser Bedingungen, ist die Kündigung unwirksam.
Bedeutung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
Vor jeder krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist – etwa durch eine andere Tätigkeit oder Unterstützung am Arbeitsplatz.
Dazu dient das sogenannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM).
Wird kein BEM durchgeführt, ist das ein schwerer Formfehler, der die Kündigung oft angreifbar macht. Ein Fachanwalt kann prüfen, ob dieses Verfahren ordnungsgemäß erfolgt ist.
Häufige Fehler der Arbeitgeber
In der Praxis sind Kündigungen wegen Fehlzeiten häufig fehlerhaft, etwa weil:
keine korrekte Gesundheitsprognose vorliegt,
die Fehlzeiten nicht ausreichend dokumentiert sind,
das BEM-Verfahren fehlt,
oder die soziale Auswahl (Alter, Dauer der Beschäftigung, familiäre Situation) nicht berücksichtigt wurde.
Solche Fehler bieten gute Erfolgschancen bei einer Kündigungsschutzklage.
Ihre Möglichkeiten nach einer Kündigung
Wenn Sie eine Kündigung wegen Fehlzeiten erhalten haben, sollten Sie:
sofort handeln – Sie haben nur drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage,
alle Unterlagen sichern (Kündigungsschreiben, Krankmeldungen, Schriftwechsel),
keine Vereinbarungen unterschreiben, bevor Sie juristischen Rat eingeholt haben,
und sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
Unterstützung durch Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz
Prüfung der Kündigung auf formelle und inhaltliche Fehler
Analyse der Fehlzeiten und Gesundheitsprognose
Überprüfung des BEM-Verfahrens
Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht
Verhandlung über Weiterbeschäftigung oder Abfindung
Rechtsanwalt Zimansky prüft sorgfältig, ob die Kündigung rechtlich haltbar ist – und setzt Ihre Rechte konsequent durch.
Fazit
Eine Kündigung wegen Fehlzeiten ist nur selten rechtmäßig. In vielen Fällen lässt sich dagegen erfolgreich vorgehen. Wer frühzeitig handelt, kann seinen Arbeitsplatz sichern oder eine faire Abfindung erreichen.
Lassen Sie Ihre Kündigung wegen Fehlzeiten jetzt von Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz prüfen.
Vereinbaren Sie eine Beratung, um Ihre Rechte im Krankheitsfall zu schützen.





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