Kündigung in der Probezeit? Fachanwalt in Erkelenz berät

Kündigung in der Probezeit? Fachanwalt in Erkelenz berät
Kündigung in der Probezeit? Fachanwalt in Erkelenz berät

Kündigung in der Probezeit? Fachanwalt in Erkelenz berät

Die Probezeit soll Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit geben, sich kennenzulernen. Doch wenn während dieser Zeit eine Kündigung ausgesprochen wird, kommt sie oft überraschend. Viele Betroffene fragen sich, ob sie sich dagegen wehren können und welche Ansprüche bestehen.

Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät Sie kompetent, wenn Sie während der Probezeit gekündigt wurden. Er prüft, ob die Kündigung rechtmäßig ist und welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben.

Kündigung während der Probezeit – was gilt rechtlich?

In der Regel wird zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses eine Probezeit von bis zu sechs Monaten vereinbart. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden – ohne Angabe eines Grundes.

Trotz dieser erleichterten Bedingungen gilt:

  • Die Kündigung darf nicht willkürlich oder diskriminierend erfolgen.

  • Es müssen Formvorschriften eingehalten werden (schriftlich, eigenhändige Unterschrift).

  • Sonderkündigungsschutz (z. B. bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit) gilt auch in der Probezeit.

  • Eine mündliche Kündigung oder Kündigung per E-Mail ist unwirksam.

Wann sich eine rechtliche Prüfung lohnt

Auch in der Probezeit gibt es Situationen, in denen sich eine rechtliche Prüfung oder sogar eine Kündigungsschutzklage lohnen kann – zum Beispiel, wenn:

  • der Verdacht einer Diskriminierung besteht,

  • der Arbeitgeber eine Frist oder Form falsch eingehalten hat,

  • es Anzeichen für eine verdeckte Kündigung wegen Krankheit gibt,

  • Sie während einer Ausbildung oder Schwangerschaft entlassen wurden.

In solchen Fällen kann die Kündigung unwirksam sein oder eine Abfindung verhandelt werden.

Ihre Rechte nach einer Kündigung in der Probezeit

Auch wenn das Arbeitsverhältnis kurzfristig endet, sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen:

  • Restlohn und offene Urlaubsansprüche müssen ausgezahlt werden.

  • Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

  • Abrechnungs- und Bescheinigungspflichten (z. B. für die Agentur für Arbeit) liegen beim Arbeitgeber.

  • Bei fehlerhafter Kündigung kann eine Entschädigung oder Verlängerung des Arbeitsverhältnisses erzielt werden.

Unterstützung durch Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz

  • Prüfung der Kündigung auf Formfehler und unzulässige Motive

  • Beratung zu Fristen, Zeugnis und Restansprüchen

  • Einschätzung, ob eine Klage oder Abfindungsverhandlung sinnvoll ist

  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht Aachen, Gerichtstag Heinsberg

  • Persönliche Beratung mit klarem Fokus auf Ihre beruflichen Perspektiven

Rechtsanwalt Zimansky sorgt dafür, dass Sie Ihre Rechte kennen und fundierte Entscheidungen treffen – schnell, sachlich und ohne unnötige Risiken.

Praktische Tipps für Betroffene

  • Melden Sie sich innerhalb von drei Tagen nach der Kündigung bei der Agentur für Arbeit, um Sperrzeiten zu vermeiden.

  • Lassen Sie die Kündigung und Fristen sofort prüfen – insbesondere, wenn sie kurz vor Ablauf der Probezeit erfolgt.

  • Fordern Sie Ihr Arbeitszeugnis zeitnah an und prüfen Sie es auf faire Formulierungen.

  • Unterschreiben Sie keine Aufhebungsvereinbarung ohne rechtliche Beratung.

Fazit

Auch in der Probezeit gelten klare Regeln. Eine Kündigung ist nicht automatisch rechtmäßig, nur weil sie in den ersten Monaten erfolgt. Mit fachkundiger Unterstützung können Sie Fehler aufdecken und Ihre Rechte wahren.

Lassen Sie Ihre Kündigung in der Probezeit jetzt von Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz prüfen.
Vereinbaren Sie eine Beratung und sichern Sie sich rechtliche Klarheit über Ihre Möglichkeiten.

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