

Krankheit und Kündigung – Fachanwalt in Erkelenz berät
Eine Krankheit ist kein Kündigungsgrund – und doch verlieren viele Arbeitnehmer während oder nach längerer Erkrankung ihren Arbeitsplatz. Arbeitgeber berufen sich häufig auf betriebliche Interessen oder lange Fehlzeiten. Ob eine solche Kündigung wegen Krankheit rechtmäßig ist, lässt sich nur im Einzelfall prüfen.
Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät Sie kompetent, wenn Sie während einer Erkrankung gekündigt wurden oder eine solche Kündigung befürchten.
Darf der Arbeitgeber bei Krankheit kündigen?
Grundsätzlich ist eine Kündigung während der Krankheit nicht automatisch verboten, aber nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen personenbedingter und betriebsbedingter Kündigung – bei Krankheit kommt meist die personenbedingte Variante in Betracht.
Damit eine Kündigung wegen Krankheit rechtmäßig ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Es liegt eine negative Gesundheitsprognose vor – der Arbeitnehmer wird voraussichtlich weiterhin häufig oder langfristig krank sein.
Die betriebliche oder wirtschaftliche Belastung durch Fehlzeiten ist erheblich.
Der Arbeitgeber hat alle milderen Mittel geprüft, insbesondere das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM).
Fehlt einer dieser Punkte, ist die Kündigung meist unwirksam.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Vor einer krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber ein BEM-Verfahren anbieten, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig war. Dieses Verfahren soll klären, wie Arbeitsunfähigkeiten künftig vermieden und der Arbeitsplatz erhalten werden können.
Wird kein BEM durchgeführt, stehen die Chancen gut, eine Kündigung erfolgreich anzufechten.
Was Sie nach einer Kündigung wegen Krankheit tun sollten
Fristen beachten: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen.
Kündigung prüfen lassen: Häufig liegen formale Fehler vor oder das BEM wurde nicht ordnungsgemäß durchgeführt.
Ärztliche Nachweise sichern: Diese können helfen, den Gesundheitszustand objektiv zu belegen.
Keine Eigenkündigung: Sie riskieren sonst Nachteile beim Arbeitslosengeld.
Ein Fachanwalt kann beurteilen, ob sich eine Klage lohnt und welche Chancen auf Abfindung oder Weiterbeschäftigung bestehen.
Unterstützung durch Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz
Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung während Krankheit
Vertretung im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht
Beratung zu Abfindung, Wiedereinstellung oder Vergleich
Unterstützung im BEM-Verfahren und bei gesundheitlichen Anpassungen am Arbeitsplatz
Persönliche Betreuung in Erkelenz und Umgebung
Durch die Kombination aus Erfahrung und Fachwissen entwickelt Rechtsanwalt Zimansky eine individuelle Strategie, um Ihre Rechte effektiv zu schützen.
Häufige Missverständnisse
„Während der Krankschreibung bin ich unkündbar.“
Das stimmt nicht. Eine Kündigung kann auch während der Krankschreibung ausgesprochen werden – ihre Wirksamkeit hängt jedoch von strengen Voraussetzungen ab.
„Nach langer Krankheit bekomme ich automatisch eine Abfindung.“
Nein. Eine Abfindung muss individuell verhandelt werden, etwa im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Vergleichs.
„Der Arbeitgeber darf wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen kündigen.“
Nur, wenn die Fehlzeiten erheblich sind, keine Aussicht auf Besserung besteht und betriebliche Abläufe dauerhaft gestört werden.
Fazit
Eine Kündigung wegen Krankheit ist oft anfechtbar. Arbeitgeber müssen hohe rechtliche Hürden überwinden und vorab nach Lösungen suchen. Wenn Sie während oder nach einer Erkrankung eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sofort rechtlichen Rat einholen.
Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt von Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz prüfen.
Vereinbaren Sie eine Beratung, um Ihre Rechte zu sichern und finanzielle Nachteile zu vermeiden.





.jpg&w=3840&q=90)













