Verdachtskündigung erhalten – Rechtsrat in Erkelenz

Verdachtskündigung erhalten – Rechtsrat in Erkelenz
Verdachtskündigung erhalten – Rechtsrat in Erkelenz

Verdachtskündigung erhalten – Rechtsrat in Erkelenz

Eine Verdachtskündigung trifft Arbeitnehmer oft völlig unerwartet. Der Arbeitgeber spricht die Kündigung nicht wegen eines nachgewiesenen Fehlverhaltens aus, sondern weil ein dringender Verdacht einer Pflichtverletzung besteht – etwa Diebstahl, Betrug oder Geheimnisverrat. Doch auch bei Verdacht gilt: Niemand darf ohne stichhaltige Grundlage entlassen werden.

Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät Sie umfassend, wenn Sie eine Verdachtskündigung erhalten haben. Er prüft, ob die Kündigung rechtmäßig ist und entwickelt die passende Strategie, um Ihre Rechte zu schützen.

Was ist eine Verdachtskündigung?

Bei einer Verdachtskündigung geht es nicht um den Beweis einer Tat, sondern um den dringenden Verdacht eines Fehlverhaltens. Dieser Verdacht muss so gewichtig sein, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar erscheint.

Damit eine Verdachtskündigung wirksam ist, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein konkreter, dringender Verdacht gegen eine bestimmte Person liegt vor.

  • Der Arbeitgeber hat alle zumutbaren Aufklärungsmaßnahmen durchgeführt.

  • Der Arbeitnehmer wurde vorher angehört und konnte sich äußern.

  • Die Kündigung wurde fristgerecht und schriftlich ausgesprochen.

Fehlt nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung in der Regel unwirksam.

Anhörungspflicht: Ihr Recht auf Gehör

Bevor eine Verdachtskündigung ausgesprochen wird, muss der Arbeitgeber den Betroffenen anhören. Diese Anhörung ist keine Formalität – sie ist entscheidend. Der Arbeitnehmer hat das Recht, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und Beweise vorzulegen.

Wird die Anhörung unterlassen oder fehlerhaft durchgeführt, kann das allein zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Ein Anwalt prüft, ob Ihr Arbeitgeber diese Pflicht eingehalten hat.

Wann eine Verdachtskündigung angreifbar ist

Eine Verdachtskündigung kann unwirksam sein, wenn:

  • der Verdacht auf Gerüchten oder Vermutungen beruht,

  • die Ermittlungen einseitig geführt wurden,

  • milderen Maßnahmen (z. B. Abmahnung oder Versetzung) der Vorzug hätte gegeben werden müssen,

  • oder formale Fehler (fehlende Unterschrift, falsche Frist, unzureichende Anhörung) vorliegen.

Gerade weil der Beweis einer Tat fehlt, haben Arbeitnehmer bei einer Verdachtskündigung gute Chancen, erfolgreich dagegen vorzugehen.

Ihre Optionen nach Erhalt einer Verdachtskündigung

  1. Ruhe bewahren: Nichts vorschnell unterschreiben oder bestätigen.

  2. Unterlagen sichern: Kündigungsschreiben, Anhörungsschreiben, E-Mails, Gesprächsnotizen.

  3. Frist beachten: Eine Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden.

  4. Anwalt einschalten: Lassen Sie prüfen, ob die Verdachtskündigung rechtmäßig ist oder ob eine Abfindung verhandelt werden kann.

Ein Fachanwalt kann einschätzen, ob eine Rückkehr ins Unternehmen oder ein finanzieller Vergleich die bessere Lösung ist.

Unterstützung durch Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Wegberg

  • Prüfung der Wirksamkeit der Verdachtskündigung

  • Bewertung der Beweislage und der Anhörungssituation

  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht im Kündigungsschutzverfahren

  • Verhandlung über Abfindung oder Vergleich

  • Individuelle Beratung für Arbeitnehmer in Erekelenz und Umgebung

Rechtsanwalt Zimansky kennt die rechtlichen Anforderungen an Verdachtskündigungen und weiß, wie Arbeitgeber in solchen Fällen argumentieren – ein entscheidender Vorteil bei der Verteidigung Ihrer Rechte.

Fazit

Eine Verdachtskündigung ist kein endgültiges Urteil. Sie beruht auf Annahmen, nicht auf Beweisen. Mit fachkundiger Unterstützung können Sie die Vorwürfe klären, Ihre Rechte sichern und finanzielle Nachteile vermeiden.

Lassen Sie Ihre Verdachtskündigung jetzt von Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz prüfen.
Vereinbaren Sie eine Beratung und erfahren Sie, welche Schritte Sie gegen die Kündigung einleiten können.

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