

Urlaubsanspruch verweigert? Rechtsberatung in Erkelenz
Urlaub ist ein gesetzlich garantiertes Recht – kein freiwilliges Entgegenkommen des Arbeitgebers. Wenn Ihr Urlaubsantrag abgelehnt wird oder der Arbeitgeber Resturlaub verweigert, sollten Sie Ihre Rechte kennen. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schützt Arbeitnehmer umfassend und verpflichtet Arbeitgeber, Erholungsurlaub zu gewähren.
Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz unterstützt Sie, wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaub nicht genehmigt, Resturlaub streicht oder die Auszahlung verweigert. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht sorgt er dafür, dass Sie Ihren gesetzlichen Anspruch durchsetzen können.
Wann darf der Arbeitgeber Urlaub verweigern?
Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber den Urlaub nicht dauerhaft ablehnen. Er kann nur vorübergehend widersprechen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen – etwa Personalengpässe, unaufschiebbare Projekte oder Überschneidungen mit anderen Arbeitnehmern.
Unzulässig ist eine Verweigerung, wenn:
der Arbeitgeber Urlaub pauschal ablehnt,
bereits genehmigter Urlaub nachträglich widerrufen wird,
Urlaubszeiten willkürlich festgelegt werden,
oder Resturlaub ersatzlos verfällt, obwohl kein Antrag gestellt wurde.
Wichtig: Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden, kann aber bei betrieblichen oder persönlichen Gründen ins Folgejahr übertragen werden – bis spätestens 31. März.
Ihr gesetzlicher Urlaubsanspruch
Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer bei einer Fünf-Tage-Woche mindestens 20 Tage gesetzlichen Mindesturlaub. Tarifverträge oder Arbeitsverträge können höhere Ansprüche gewähren.
Auch während Krankheit, Elternzeit oder Kündigung bleibt der Urlaubsanspruch bestehen – er darf nicht einfach gestrichen werden. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, besteht Anspruch auf Urlaubsabgeltung, also die Auszahlung der nicht genommenen Tage.
Was Sie tun können, wenn Urlaub verweigert wird
Gespräch suchen: Klären Sie freundlich, warum der Antrag abgelehnt wurde.
Schriftlich nachfragen: Fordern Sie eine nachvollziehbare Begründung.
Beweise sichern: Notieren Sie Termine, Mails oder Aussagen.
Fachanwalt einschalten: Ein Anwalt kann prüfen, ob die Ablehnung rechtmäßig ist und Ihren Anspruch notfalls gerichtlich durchsetzen.
Wenn der Urlaub unrechtmäßig verweigert wird, können Sie Klage auf Urlaubsgewährung oder Abgeltung einreichen.
Unterstützung durch Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz
Prüfung Ihres Urlaubsanspruchs nach Gesetz, Vertrag oder Tarifregelung
Beratung bei verweigertem Urlaub, Abgeltung oder Widerruf
Vertretung vor Gericht, wenn der Arbeitgeber sich weigert
Durchsetzung offener Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Persönliche Beratung in Erkelenz – kompetent, klar und diskret
Rechtsanwalt Zimansky kennt die arbeitsgerichtliche Praxis und sorgt dafür, dass Ihre Erholungszeiten respektiert und Ihre Ansprüche vollständig gewahrt bleiben.
Fazit
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaub verweigert, müssen Sie das nicht hinnehmen. Gesetz und Rechtsprechung stehen klar auf Ihrer Seite. Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen, bevor wertvolle Urlaubstage verfallen.
Kontaktieren Sie jetzt Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz.
Vereinbaren Sie eine Beratung, um Ihren Urlaubsanspruch durchzusetzen und Ihre Rechte zu sichern.





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