

Unfaire Beurteilung im Arbeitszeugnis? Hilfe in Erkelenz
Ein Arbeitszeugnis ist mehr als nur ein Dokument – es prägt, wie zukünftige Arbeitgeber Sie einschätzen. Wenn Formulierungen versteckte Kritik enthalten oder die Bewertung schlechter ausfällt, als Ihre Leistung war, kann das Ihre beruflichen Chancen erheblich beeinträchtigen. Wer ein unfaires Arbeitszeugnis erhält, sollte es deshalb prüfen lassen.
Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz berät Arbeitnehmer professionell bei der Zeugnisprüfung und setzt Ihre Ansprüche auf ein korrektes, wohlwollendes Arbeitszeugnis durch.
Wann ist ein Arbeitszeugnis unfair oder fehlerhaft?
Arbeitnehmer haben laut § 109 Gewerbeordnung Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes Zeugnis. Es darf weder falsche Tatsachen enthalten noch Ihre Leistung oder Ihr Verhalten bewusst abwerten. Häufig verstecken sich negative Aussagen hinter scheinbar neutralen Formulierungen – der sogenannten „Zeugnissprache“.
Typische Hinweise auf ein problematisches Zeugnis:
übermäßig vage oder doppeldeutige Aussagen („bemühte sich stets“)
unvollständige Tätigkeitsbeschreibung
fehlende Erwähnung von Erfolgen oder Verantwortungsbereichen
unlogische Reihenfolge oder auffällige Auslassungen
formale Fehler (Datum, Unterschrift, Layout)
Solche Details entscheiden darüber, wie Personaler Ihre Leistung bewerten. Ein erfahrener Anwalt erkennt schnell, ob das Zeugnis gängigen Bewertungsmaßstäben entspricht oder gezielt abwertet.
Ihre Rechte beim Arbeitszeugnis
Sie haben Anspruch auf:
ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das Ihre Aufgaben und Ihr Verhalten bewertet
eine inhaltlich korrekte und vollständige Darstellung Ihrer Tätigkeit
eine wohlwollende Formulierung, die Ihr berufliches Fortkommen nicht behindert
Korrektur eines unrichtigen oder unfairen Zeugnisses, notfalls gerichtlich
Wichtig: Wer das Zeugnis anfechten will, sollte zeitnah handeln. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird eine Korrektur.
So hilft Ihnen Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz
Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses auf Formulierungen, Fehler und versteckte Bewertungen
Bewertung nach Schulnotensystem und Erläuterung der Zeugnissprache
Erstellung von Gegenvorschlägen für faire, rechtssichere Formulierungen
Durchsetzung Ihrer Korrekturansprüche gegenüber dem Arbeitgeber
Diskrete und zügige Abwicklung, auch bei laufenden Arbeitsverhältnissen
Ziel ist es, ein Zeugnis zu erreichen, das Ihrer tatsächlichen Leistung entspricht und Ihre berufliche Zukunft unterstützt.
Praktische Tipps
Prüfen Sie Ihr Zeugnis unmittelbar nach Erhalt – besonders bei Beendigungen durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung.
Bewahren Sie ältere Zwischenzeugnisse oder Leistungsnachweise auf. Diese können den Beweis erleichtern.
Reichen Sie Korrekturwünsche sachlich und schriftlich ein.
Lassen Sie das Zeugnis von einem Fachanwalt prüfen, bevor Sie es bei Bewerbungen verwenden.
Fazit
Ein unfaire Beurteilung im Arbeitszeugnis ist kein Schicksal. Mit juristischer Unterstützung können Sie unklare oder negative Formulierungen korrigieren lassen und Ihre berufliche Reputation schützen.
Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis jetzt von Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz prüfen.
Vereinbaren Sie einen Termin und sichern Sie sich ein faires, aussagekräftiges Zeugnis.





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