Unfaire Beurteilung im Arbeitszeugnis? Hilfe in Erkelenz

Unfaire Beurteilung im Arbeitszeugnis? Hilfe in Erkelenz
Unfaire Beurteilung im Arbeitszeugnis? Hilfe in Erkelenz

Unfaire Beurteilung im Arbeitszeugnis? Hilfe in Erkelenz

Ein Arbeitszeugnis ist mehr als nur ein Dokument – es prägt, wie zukünftige Arbeitgeber Sie einschätzen. Wenn Formulierungen versteckte Kritik enthalten oder die Bewertung schlechter ausfällt, als Ihre Leistung war, kann das Ihre beruflichen Chancen erheblich beeinträchtigen. Wer ein unfaires Arbeitszeugnis erhält, sollte es deshalb prüfen lassen.

Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz berät Arbeitnehmer professionell bei der Zeugnisprüfung und setzt Ihre Ansprüche auf ein korrektes, wohlwollendes Arbeitszeugnis durch.

Wann ist ein Arbeitszeugnis unfair oder fehlerhaft?

Arbeitnehmer haben laut § 109 Gewerbeordnung Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes Zeugnis. Es darf weder falsche Tatsachen enthalten noch Ihre Leistung oder Ihr Verhalten bewusst abwerten. Häufig verstecken sich negative Aussagen hinter scheinbar neutralen Formulierungen – der sogenannten „Zeugnissprache“.

Typische Hinweise auf ein problematisches Zeugnis:

  • übermäßig vage oder doppeldeutige Aussagen („bemühte sich stets“)

  • unvollständige Tätigkeitsbeschreibung

  • fehlende Erwähnung von Erfolgen oder Verantwortungsbereichen

  • unlogische Reihenfolge oder auffällige Auslassungen

  • formale Fehler (Datum, Unterschrift, Layout)

Solche Details entscheiden darüber, wie Personaler Ihre Leistung bewerten. Ein erfahrener Anwalt erkennt schnell, ob das Zeugnis gängigen Bewertungsmaßstäben entspricht oder gezielt abwertet.

Ihre Rechte beim Arbeitszeugnis

Sie haben Anspruch auf:

  • ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das Ihre Aufgaben und Ihr Verhalten bewertet

  • eine inhaltlich korrekte und vollständige Darstellung Ihrer Tätigkeit

  • eine wohlwollende Formulierung, die Ihr berufliches Fortkommen nicht behindert

  • Korrektur eines unrichtigen oder unfairen Zeugnisses, notfalls gerichtlich

Wichtig: Wer das Zeugnis anfechten will, sollte zeitnah handeln. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird eine Korrektur.

So hilft Ihnen Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz

  • Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses auf Formulierungen, Fehler und versteckte Bewertungen

  • Bewertung nach Schulnotensystem und Erläuterung der Zeugnissprache

  • Erstellung von Gegenvorschlägen für faire, rechtssichere Formulierungen

  • Durchsetzung Ihrer Korrekturansprüche gegenüber dem Arbeitgeber

  • Diskrete und zügige Abwicklung, auch bei laufenden Arbeitsverhältnissen

Ziel ist es, ein Zeugnis zu erreichen, das Ihrer tatsächlichen Leistung entspricht und Ihre berufliche Zukunft unterstützt.

Praktische Tipps

  • Prüfen Sie Ihr Zeugnis unmittelbar nach Erhalt – besonders bei Beendigungen durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung.

  • Bewahren Sie ältere Zwischenzeugnisse oder Leistungsnachweise auf. Diese können den Beweis erleichtern.

  • Reichen Sie Korrekturwünsche sachlich und schriftlich ein.

  • Lassen Sie das Zeugnis von einem Fachanwalt prüfen, bevor Sie es bei Bewerbungen verwenden.

Fazit

Ein unfaire Beurteilung im Arbeitszeugnis ist kein Schicksal. Mit juristischer Unterstützung können Sie unklare oder negative Formulierungen korrigieren lassen und Ihre berufliche Reputation schützen.

Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis jetzt von Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz prüfen.
Vereinbaren Sie einen Termin und sichern Sie sich ein faires, aussagekräftiges Zeugnis.

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