

Schwangerschaft und Kündigung – Beratung in Wegberg
Eine Kündigung während der Schwangerschaft ist für viele Betroffene ein Schock – doch das Arbeitsrecht bietet hier einen besonders starken Schutz. Grundsätzlich ist eine Kündigung in der Schwangerschaft unzulässig. Wer dennoch eine Kündigung erhält, sollte umgehend rechtlichen Rat einholen, um Fristen zu wahren und den Kündigungsschutz wirksam geltend zu machen.
Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Wegberg ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und unterstützt Arbeitnehmerinnen bei allen Fragen rund um Kündigung und Mutterschutz – kompetent, diskret und zielgerichtet.
Wann besteht Kündigungsschutz in der Schwangerschaft?
Der besondere Kündigungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Schwangerschaft besteht – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber davon weiß. Nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf eine Kündigung:
während der Schwangerschaft,
bis vier Monate nach der Entbindung,
und während der Elternzeit
nur in absoluten Ausnahmefällen und mit vorheriger Zustimmung der Aufsichtsbehörde ausgesprochen werden. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung automatisch unwirksam.
Wichtig: Wird die Schwangerschaft erst nach Zugang der Kündigung bekannt, kann der Schutz nachträglich geltend gemacht werden – sofern der Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen informiert wird.
Was Sie bei einer Kündigung während der Schwangerschaft tun sollten
Ruhe bewahren: Nicht vorschnell unterschreiben oder akzeptieren.
Schwangerschaft schriftlich mitteilen: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend und fügen Sie eine ärztliche Bescheinigung bei.
Frist beachten: Eine Kündigungsschutzklage muss spätestens innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Rechtsanwalt einschalten: Ein Fachanwalt prüft, ob die Kündigung wirksam ist und welche Ansprüche bestehen.
Selbst bei formell korrektem Vorgehen des Arbeitgebers bestehen oft gute Erfolgschancen, die Kündigung anzufechten oder eine Abfindung zu verhandeln.
Wann eine Kündigung trotz Schwangerschaft möglich ist
Nur in seltenen Ausnahmefällen kann die zuständige Aufsichtsbehörde einer Kündigung zustimmen – etwa bei:
Betriebsschließung,
schwerwiegenden Pflichtverletzungen der Arbeitnehmerin,
oder wenn kein Zusammenhang mit der Schwangerschaft besteht.
Doch auch dann wird jede Entscheidung streng geprüft. Eine Zustimmung ist nur gültig, wenn sämtliche Voraussetzungen eingehalten wurden.
Unterstützung durch Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Wegberg
Schnelle Prüfung der Kündigung und Mutterschutzbestimmungen
Einreichung der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht
Kommunikation mit Arbeitgeber und Aufsichtsbehörde
Beratung zu Elternzeit, Lohnfortzahlung und Wiedereinstieg
Vertrauliche Betreuung in Wegberg und Umgebung
Rechtsanwalt Zimansky begleitet Sie einfühlsam und rechtssicher durch alle Schritte, damit Sie Ihre Rechte wahren und sich auf das Wesentliche konzentrieren können – Ihre Gesundheit und Ihr Kind.
Fazit
Eine Kündigung während der Schwangerschaft ist in den meisten Fällen unwirksam. Wer schnell reagiert und rechtliche Hilfe in Anspruch nimmt, kann seine Ansprüche effektiv sichern und unnötigen Stress vermeiden.
Kontaktieren Sie jetzt Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Wegberg.
Vereinbaren Sie eine Beratung, um Ihren Kündigungsschutz in der Schwangerschaft rechtzeitig durchzusetzen.





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