Kündigung wegen Krankheit – Fachanwalt in Erkelenz berät

Kündigung wegen Krankheit – Fachanwalt in Erkelenz berät
Kündigung wegen Krankheit – Fachanwalt in Erkelenz berät

Kündigung wegen Krankheit – Fachanwalt in Erkelenz berät

Eine Kündigung wegen Krankheit trifft viele Arbeitnehmer besonders hart. Oft besteht schon seit Jahren ein gutes Arbeitsverhältnis, doch wiederholte oder längere Krankheitszeiten führen dazu, dass der Arbeitgeber die Zusammenarbeit infrage stellt. Wichtig zu wissen: Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen wirksam.

Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und unterstützt Sie, wenn Sie eine Kündigung wegen Krankheit erhalten haben oder eine solche befürchten. Er prüft, ob die Kündigung rechtlich haltbar ist und welche Möglichkeiten bestehen, sich dagegen zu wehren.

Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit erlaubt?

Das Arbeitsrecht stellt hohe Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung. Sie ist nur wirksam, wenn:

  1. eine negative Gesundheitsprognose vorliegt – also anzunehmen ist, dass Sie auch künftig häufig oder länger erkranken,

  2. die Fehlzeiten zu erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen führen, und

  3. eine Interessenabwägung ergibt, dass die Kündigung für den Arbeitgeber zumutbar ist.

Diese Voraussetzungen müssen alle gleichzeitig erfüllt sein. Fehlt auch nur eine davon, ist die Kündigung in der Regel unwirksam.

Pflicht zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Vor einer krankheitsbedingten Kündigung ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Dabei soll geprüft werden, wie zukünftige Fehlzeiten reduziert und der Arbeitsplatz erhalten werden können.

Unterbleibt dieses BEM, verschlechtert das die Position des Arbeitgebers erheblich – ein starkes Argument in einem möglichen Kündigungsschutzverfahren.

Ihre Rechte bei Kündigung wegen Krankheit

Wenn Sie eine solche Kündigung erhalten haben, sollten Sie wissen:

  • Sie können Kündigungsschutzklage einreichen (Frist: drei Wochen nach Zugang).

  • Häufig besteht die Möglichkeit, eine Abfindung auszuhandeln.

  • Auch während Krankheit haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.

  • Sie behalten das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Selbst bei schweren Erkrankungen lohnt sich eine rechtliche Prüfung – viele Kündigungen sind formell oder inhaltlich fehlerhaft.

Unterstützung durch Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz

  • Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung und der Gesundheitsprognose

  • Überprüfung des BEM-Verfahrens und der betrieblichen Umstände

  • Einreichung der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht

  • Verhandlung von Abfindung oder Weiterbeschäftigung

  • Beratung zu Krankengeld, Wiedereingliederung und Rentenansprüchen

Rechtsanwalt Zimansky verfügt über umfangreiche Erfahrung mit krankheitsbedingten Kündigungen und kennt die Argumentationsstrategien der Arbeitgeber – ein entscheidender Vorteil für Ihre Verteidigung.

So sollten Sie jetzt vorgehen

  1. Kündigung sorgfältig prüfen lassen – sofort nach Erhalt.

  2. Keine voreiligen Erklärungen abgeben oder Verträge unterschreiben.

  3. Ärztliche Nachweise und BEM-Unterlagen sichern.

  4. Innerhalb von drei Wochen handeln, um Ihre Klagefrist nicht zu verlieren.

Fazit

Eine Kündigung wegen Krankheit ist rechtlich nur in Ausnahmefällen zulässig. Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie sich effektiv dagegen wehren, eine Abfindung erzielen oder sogar Ihre Weiterbeschäftigung erreichen.

Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt von Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Wegberg prüfen.
Vereinbaren Sie eine Beratung, um Ihre Rechte zu sichern und fristgerecht zu handeln.

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