Krankheit und Arbeitsrecht – Fachanwalt in Erkelenz kontaktieren

Krankheit und Arbeitsrecht – Fachanwalt in Erkelenz kontaktieren
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Krankheit und Arbeitsrecht – Fachanwalt in Erkelenz kontaktieren

Erkrankungen gehören zum Berufsleben dazu – doch wenn sie länger andauern oder häufiger auftreten, entstehen schnell Unsicherheiten: Wie lange darf ich krank sein? Was passiert mit meinem Lohn? Kann mir der Arbeitgeber kündigen? Genau hier setzt das Arbeitsrecht an: Es schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Maßnahmen und regelt klar, welche Rechte und Pflichten beide Seiten haben.

Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät Sie umfassend zu allen Fragen rund um Krankheit, Lohnfortzahlung, Fehlzeiten und Kündigungsschutz.

Ihre Rechte bei Krankheit

Arbeitnehmer, die arbeitsunfähig erkrankt sind, haben nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Anspruch auf:

  • Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen durch den Arbeitgeber,

  • anschließend Krankengeld durch die Krankenkasse,

  • Schutz vor Kündigung, sofern keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe vorliegen,

  • und Wahrung der Privatsphäre, da nur die Arbeitsunfähigkeit, nicht aber die Diagnose mitgeteilt werden muss.

Voraussetzung ist, dass Sie die Krankheit unverzüglich melden und spätestens am dritten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen.

Wann darf bei Krankheit gekündigt werden?

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur unter sehr engen Bedingungen erlaubt. Sie muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Es liegt eine negative Gesundheitsprognose vor, also die Erwartung, dass Sie auch künftig häufig krank sein werden.

  2. Die Fehlzeiten verursachen erhebliche betriebliche Belastungen.

  3. Eine Interessenabwägung zeigt, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist.

Vor einer solchen Kündigung muss der Arbeitgeber in der Regel ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Fehlt dieses, ist die Kündigung oft unwirksam.

Häufige Konflikte rund um Krankheit und Arbeit

In der Praxis treten häufig Probleme auf, etwa:

  • Zweifel des Arbeitgebers an der Arbeitsunfähigkeit

  • Lohnfortzahlung verweigert oder zu früh eingestellt

  • Druck zur Rückkehr trotz andauernder Krankheit

  • Kündigung während oder nach Krankheit

  • Streit um Urlaubstage bei längeren Ausfällen

Ein Fachanwalt kann prüfen, ob der Arbeitgeber korrekt gehandelt hat und welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Unterstützung durch Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz

  • Prüfung von Lohnfortzahlung und Krankengeld

  • Beratung bei Kündigung wegen Krankheit

  • Überprüfung des BEM-Verfahrens

  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Vergütung oder Wiedereinstellung

  • Rechtliche Unterstützung bei Diskriminierung oder Druck am Arbeitsplatz

Rechtsanwalt Zimansky kennt die arbeitsrechtlichen Besonderheiten bei Krankheit und hilft, Ihre Rechte effektiv zu wahren.

Tipps für Arbeitnehmer

  • Krankheit sofort melden – telefonisch und, wenn möglich, schriftlich bestätigen lassen.

  • Ärztliche Bescheinigung rechtzeitig einreichen.

  • Kommunikation dokumentieren, falls Druck oder Unstimmigkeiten auftreten.

  • Anwalt einschalten, wenn Lohn ausbleibt oder eine Kündigung droht.

Fazit

Krankheit darf nicht zu einem Nachteil im Arbeitsverhältnis führen. Das Arbeitsrecht schützt Sie vor ungerechtfertigten Maßnahmen und sichert Ihre finanziellen Ansprüche. Mit fachanwaltlicher Unterstützung lassen sich Konflikte schnell und rechtssicher klären.

Kontaktieren Sie jetzt Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz.
Vereinbaren Sie eine Beratung, um Ihre Rechte bei Krankheit im Arbeitsverhältnis zu sichern.

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