

Diskriminierung am Arbeitsplatz – Rechtliche Unterstützung in Erkelenz
Gleichbehandlung ist ein Grundprinzip im Arbeitsrecht. Trotzdem erleben viele Arbeitnehmer im Berufsalltag Benachteiligung – etwa wegen Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität. Diskriminierung am Arbeitsplatz kann subtil beginnen und sich zu ernsthaften Konflikten entwickeln, die das Arbeitsklima und die Gesundheit belasten.
Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz unterstützt Sie, wenn Sie sich im Beruf unfair behandelt oder benachteiligt fühlen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft er Ihnen, Diskriminierung rechtlich einzuordnen, Beweise zu sichern und Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen.
Wann liegt Diskriminierung am Arbeitsplatz vor?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Beschäftigte vor Benachteiligung in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses – vom Bewerbungsverfahren bis zur Kündigung. Eine Diskriminierung liegt vor, wenn jemand ohne sachlichen Grund schlechter behandelt wird als andere Personen in vergleichbarer Lage.
Typische Beispiele für Diskriminierung:
Benachteiligung bei Einstellung oder Beförderung wegen Alter, Geschlecht oder Herkunft
ungleiche Bezahlung trotz gleicher Leistung
beleidigende oder herabwürdigende Äußerungen im Team
Mobbing oder Ausgrenzung aufgrund persönlicher Merkmale
unfaire Aufgabenverteilung oder verweigerte Weiterbildung
ungerechtfertigte Abmahnung oder Kündigung aus diskriminierenden Motiven
Wichtig ist, dass Diskriminierung nicht immer offen geschieht – sie kann auch durch subtile Verhaltensweisen oder Entscheidungen zum Ausdruck kommen.
Ihre Rechte nach dem AGG
Das AGG gibt Arbeitnehmern klare Ansprüche:
Beschwerderecht beim Arbeitgeber oder der zuständigen Stelle
Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch, wenn die Benachteiligung anhält
Schadensersatz und Entschädigung bei nachweisbarer Diskriminierung
Kündigungsschutz, wenn eine Benachteiligung Grund der Entlassung ist
Beweislastumkehr: Sie müssen nicht den gesamten Nachweis erbringen – Indizien genügen oft, um den Arbeitgeber in Erklärungsnot zu bringen.
Damit diese Ansprüche durchgesetzt werden können, ist eine sorgfältige Dokumentation entscheidend.
So sollten Sie vorgehen, wenn Sie Diskriminierung erleben
Vorfälle dokumentieren: Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Beteiligte und den genauen Ablauf.
Zeugen benennen: Kollegen, die Vorfälle beobachten, können später helfen.
Beschwerde einreichen: Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschwerden zu prüfen und Maßnahmen zu ergreifen.
Keine eigenmächtigen Schritte: Kündigen Sie nicht selbst – lassen Sie sich beraten.
Fachanwalt einschalten: Ein Anwalt kann rechtlich bewerten, ob das Verhalten als Diskriminierung gilt und wie Sie dagegen vorgehen können.
Unterstützung durch Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz
Juristische Bewertung möglicher Diskriminierung nach AGG und Arbeitsrecht
Beratung zur Beweissicherung und zu internen Beschwerdeverfahren
Durchsetzung von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen
Vertretung vor Arbeitsgericht bei unrechtmäßiger Kündigung oder Abmahnung
Vertrauliche, empathische Betreuung in belastenden Situationen
Rechtsanwalt Zimansky achtet darauf, dass Sie Ihre Rechte kennen und Ihre Position rechtssicher vertreten können – auch gegenüber Vorgesetzten oder Betriebsräten.
Fazit
Diskriminierung am Arbeitsplatz ist kein privates Problem, sondern ein Rechtsverstoß. Wenn Sie Benachteiligung oder Ungleichbehandlung erfahren, stehen Ihnen klare Schutzrechte zu. Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie sich dagegen wehren und faire Arbeitsbedingungen einfordern.
Lassen Sie sich jetzt von Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz beraten.
Vereinbaren Sie einen vertraulichen Termin und erfahren Sie, welche rechtlichen Schritte in Ihrem Fall möglich sind.





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