Befristeter Arbeitsvertrag läuft aus – Rechtsberatung in Wegberg

Befristeter Arbeitsvertrag läuft aus – Rechtsberatung in Wegberg
Befristeter Arbeitsvertrag läuft aus – Rechtsberatung in Wegberg

Befristeter Arbeitsvertrag läuft aus – Rechtsberatung in Wegberg

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann Chancen bieten, bedeutet aber auch Unsicherheit. Läuft die Befristung aus, stellt sich oft die Frage: Wird das Arbeitsverhältnis verlängert, endet es automatisch oder besteht Anspruch auf eine Festanstellung? Viele Arbeitnehmer wissen nicht, welche Rechte sie in dieser Situation haben.

Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Wegberg unterstützt Sie bei allen Fragen rund um befristete Arbeitsverhältnisse – von der Prüfung der Vertragsbedingungen bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Weiterbeschäftigung.

Wann endet ein befristeter Vertrag automatisch?

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder nach Erreichen des festgelegten Zwecks, zum Beispiel nach Projektende oder Elternzeitvertretung. Eine gesonderte Kündigung ist nicht nötig – es sei denn, der Vertrag sieht sie ausdrücklich vor.

Allerdings müssen die gesetzlichen Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) eingehalten werden. Fehlen sachliche Gründe oder wurde der Vertrag mehrfach unzulässig verlängert, kann eine Entfristungsklage erfolgreich sein.

Typische Fehler bei befristeten Verträgen

In der Praxis sind viele Befristungen fehlerhaft. Häufige Probleme sind:

  • Formfehler: Der Vertrag wurde nicht schriftlich vor Arbeitsbeginn geschlossen.

  • Unzulässige Verlängerungen: Ein sachgrundlos befristeter Vertrag darf nur dreimal verlängert werden – und maximal zwei Jahre dauern.

  • Fehlender Sachgrund: Wenn die Befristung begründet wurde, muss dieser Grund tatsächlich bestehen (z. B. Projektarbeit, Vertretung).

  • Kettenverträge: Mehrfache, aufeinanderfolgende Befristungen über Jahre hinweg können rechtswidrig sein.

In solchen Fällen kann das Arbeitsverhältnis automatisch als unbefristet gelten – mit allen Rechten eines regulären Arbeitsverhältnisses.

Ihre Rechte bei auslaufender Befristung

Wenn Ihr befristeter Vertrag bald endet, sollten Sie prüfen lassen, ob:

  • die Befristung rechtmäßig vereinbart wurde,

  • eine Verlängerung oder Entfristung möglich ist,

  • Sie Anspruch auf Abfindung oder Resturlaub haben,

  • der Arbeitgeber Kündigungsfristen oder Formvorschriften missachtet hat.

Oft besteht die Möglichkeit, durch eine rechtzeitige anwaltliche Prüfung bessere Verhandlungsergebnisse zu erzielen oder eine Weiterbeschäftigung durchzusetzen.

Unterstützung durch Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Wegberg

  • Prüfung Ihres Arbeitsvertrags auf Formfehler und Befristungsgründe

  • Einschätzung, ob eine Entfristungsklage Erfolg haben kann

  • Beratung zu Verlängerungsangeboten oder Neuverträgen

  • Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber oder vor dem Arbeitsgericht

  • Regionale Betreuung in Wegberg – persönlich, transparent und effizient

Mit klarer rechtlicher Einschätzung lässt sich vermeiden, dass Rechte verfallen oder Fristen übersehen werden.

Fazit

Wenn Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft, sollten Sie frühzeitig prüfen lassen, ob die Befristung wirksam ist. Fehler im Vertrag können zu einem Anspruch auf Festanstellung führen. Eine rechtzeitige Beratung schützt Sie vor Nachteilen und eröffnet neue Möglichkeiten für Ihre berufliche Zukunft.

Lassen Sie Ihren befristeten Vertrag jetzt von Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Wegberg prüfen.
Vereinbaren Sie eine Beratung, bevor Fristen ablaufen, und sichern Sie Ihre Ansprüche.

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