Aufhebungsvertrag unterschreiben? Erst beraten lassen in Erkelenz

Aufhebungsvertrag unterschreiben? Erst beraten lassen in Erkelenz
Aufhebungsvertrag unterschreiben? Erst beraten lassen in Erkelenz

Aufhebungsvertrag unterschreiben? Erst beraten lassen in Erkelenz

Ein Aufhebungsvertrag wirkt oft wie eine unkomplizierte Lösung, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer trennen wollen. Doch hinter der scheinbar einfachen Vereinbarung verbergen sich häufig rechtliche und finanzielle Risiken – etwa Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, fehlende Abfindungsregelungen oder unklare Formulierungen zu Zeugnis und Resturlaub.

Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie ihn rechtlich prüfen lassen. Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hilft Ihnen, die Folgen richtig einzuschätzen und Nachteile zu vermeiden.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich auf ein Beendigungsdatum und regeln weitere Punkte wie Abfindung, Resturlaub oder Freistellung.

Im Gegensatz zur Kündigung entfällt der gesetzliche Kündigungsschutz – daher ist eine sorgfältige Prüfung entscheidend.

Typische Inhalte eines Aufhebungsvertrags:

  • Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses

  • Abfindung und Zahlungsmodalitäten

  • Regelungen zu Urlaub, Überstunden und Boni

  • Freistellung und Wettbewerbsverbote

  • Zeugnisformulierung

  • Ausgleichsklauseln („alle Ansprüche sind erledigt“)

Warum Sie nicht vorschnell unterschreiben sollten

Ein Aufhebungsvertrag kann erhebliche Nachteile mit sich bringen, wenn er unüberlegt unterzeichnet wird. Häufige Probleme sind:

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn der Vertrag ohne wichtigen Grund geschlossen wurde

  • zu niedrige Abfindung im Vergleich zu möglichen Ansprüchen nach Kündigungsschutz

  • fehlende oder unklare Regelungen zu Resturlaub oder Sonderzahlungen

  • unwirksame oder einseitige Klauseln, die zu Lasten des Arbeitnehmers gehen

Eine fachanwaltliche Prüfung zeigt, ob der Vertrag fair und rechtlich ausgewogen ist – oder ob Nachverhandlungen notwendig sind.

Wann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein kann

Ein Aufhebungsvertrag kann eine gute Lösung sein, wenn:

  • Sie sich ohnehin beruflich verändern möchten,

  • eine einvernehmliche Beendigung Vorteile für beide Seiten bietet,

  • der Arbeitgeber eine angemessene Abfindung anbietet,

  • Sie negative Auswirkungen auf das Arbeitszeugnis vermeiden wollen.

Damit diese Vorteile tatsächlich greifen, sollte der Vertrag individuell auf Ihre Situation abgestimmt sein.

Unterstützung durch Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz

  • Prüfung und Bewertung Ihres Aufhebungsvertrags

  • Hinweise zu steuerlichen und sozialrechtlichen Folgen

  • Verhandlung über faire Konditionen und Abfindung

  • Sicherung Ihrer Ansprüche auf Urlaub, Bonus, Zeugnis und Restvergütung

  • Persönliche Beratung in Wegberg – verständlich, individuell und vertraulich

Rechtsanwalt Zimansky sorgt dafür, dass Sie Ihre Entscheidung auf einer sicheren Grundlage treffen und keine finanziellen Nachteile riskieren.

Fazit

Ein Aufhebungsvertrag sollte niemals spontan unterschrieben werden. Mit anwaltlicher Unterstützung erkennen Sie versteckte Risiken, sichern Ihre Ansprüche und verhandeln bessere Bedingungen.

Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag jetzt von Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz prüfen.
Vereinbaren Sie eine Beratung, bevor Sie unterschreiben – für Klarheit und Sicherheit.

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