

Aufhebungsvertrag prüfen lassen – Fachanwalt in Wegberg kontaktieren
Ein Aufhebungsvertrag klingt oft nach einer schnellen, sauberen Trennung vom Arbeitgeber. In der Praxis birgt er jedoch Risiken: mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, unklare Formulierungen zu Abfindung, Resturlaub oder Zeugnis sowie Fristen, die später kaum zu korrigieren sind. Wer unterschreibt, verzichtet in der Regel auf den Kündigungsschutz. Deshalb lohnt sich vor jeder Unterschrift eine fundierte rechtliche Prüfung – idealerweise durch einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Wegberg.
Für wen ist dieser Ratgeber gedacht?
Dieser Text richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Wegberg und Umgebung, die einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen haben oder bereits unterzeichnet haben und nun rechtliche Folgen verstehen wollen. Auch Führungskräfte, langjährige Mitarbeitende und Beschäftigte mit besonderem Schutzinteresse (Elternzeit, Schwerbehinderung, längere Krankheit) finden hier konkrete Hinweise für eine sichere Entscheidungsgrundlage.
Suchintention: Schnell und sicher klären, ob der Aufhebungsvertrag vorteilhaft ist
Wer nach „Aufhebungsvertrag prüfen lassen“ sucht, will in kurzer Zeit wissen:
ob das Angebot rechtlich und finanziell fair ist,
welche Alternativen es gibt (z. B. Kündigungsschutz, Abwicklungsvertrag),
wie sich Abfindung, Zeugnis, Freistellung und Restansprüche regeln lassen,
wie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld vermieden werden,
welche nächsten Schritte in Wegberg sinnvoll sind.
Die folgenden Abschnitte liefern eine strukturierte Entscheidungsgrundlage und zeigen, wie eine anwaltliche Prüfung abläuft.
Was ein Aufhebungsvertrag regelt – und warum jedes Detail zählt
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten Termin. Er ersetzt damit eine Kündigung und sollte alle offenen Punkte klar regeln:
Beendigungszeitpunkt: stimmt er mit Fristen, Projekten und Bonuszeiträumen überein?
Abfindung: Höhe, Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten, steuerliche Hinweise (Fünftelregelung beachten).
Freistellung: widerruflich oder unwiderruflich, Anrechnung von Urlaub/Überstunden, Vergütung während der Freistellung.
Urlaubs- und Zeitkonten: Auszahlung oder Gewährung; klare Verrechnungsregelungen.
Arbeitszeugnis: Note, Formulierung, Ausstellungszeitpunkt; idealerweise als Anlage beifügen.
Firmenmittel: Rückgabe von Laptop, Handy, Fahrzeug; Fristen und Zustand.
Wettbewerbs- und Verschwiegenheitspflichten: Reichweite, Karenzentschädigung bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot.
Sozialversicherungsrechtliche Hinweise: Risiken einer ALG-Sperrzeit bei eigenverantwortlicher Lösung.
Ausgleichsklauseln: „Mit Erfüllung dieses Vertrages sind alle Ansprüche erledigt“ – hier droht der Verlust nicht bedachter Forderungen.
Je präziser der Vertrag, desto geringer das Konfliktpotenzial. Unklare oder einseitige Klauseln führen später häufig zu Streit – und sind vermeidbar.
Häufige Fehler beim Aufhebungsvertrag
Vorschnelle Unterschrift: mündlicher Druck („nur heute gültig“) ist kein Grund, auf Prüfung zu verzichten.
Unbedachte Sperrzeit: ohne „wichtigen Grund“ riskieren Sie bis zu zwölf Wochen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Zu niedrige Abfindung: ohne Kenntnis der Prozessrisiken wird Potenzial verschenkt.
Fehlende Regelung zum Zeugnis: eine unkonkrete Zusage erschwert später die Durchsetzung.
Unklare Freistellung: widerrufliche Freistellung kann kurzfristig aufgehoben werden; bei unwiderruflicher Freistellung sind Resturlaubs- und Zeitguthaben sauber zu verrechnen.
Verdeckte Wettbewerbsverbote: ohne ausreichende Entschädigung (Karenzentschädigung) sind sie regelmäßig unwirksam – dennoch drohen Konflikte.
Aufhebungsvertrag vs. Kündigung – die strategische Abwägung
Ein Aufhebungsvertrag ist nicht automatisch die beste Lösung. In vielen Fällen bietet eine Kündigungsschutzklage bessere Verhandlungschancen: Der Arbeitgeber trägt die Begründungslast, Fristen und Formalien sind streng. Daraus ergeben sich nicht selten höhere Abfindungen oder bessere Konditionen (Zeugnis, Beendigungszeitpunkt, Aufhebungsmodalitäten). Eine anwaltliche Erstbewertung zeigt, ob das Angebot objektiv Ihre Interessen abbildet – oder ob Sie mit einer anderen Strategie realistischerweise mehr erreichen.
Checkliste: Was Sie vor der Unterschrift klären sollten
Liegt das Angebot schriftlich vor – inklusive aller Anlagen (Zeugnisentwurf, Abfindungsvereinbarung)?
Gibt es Zeitdruck? Lassen Sie sich Bedenkzeit einräumen und kündigen Sie die rechtliche Prüfung an.
Ist der Beendigungszeitpunkt sinnvoll (Bonus, Jubiläumsleistungen, Rentenbeginn, Bewerbungsfenster)?
Ist die Abfindung marktüblich und rechtlich begründet (Prozessrisiko, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten)?
Sind Urlaubs- und Überstundenkonten korrekt erfasst?
Enthält der Vertrag Ausgleichsklauseln – und schließen diese gewünschte Ansprüche aus?
Ist eine ALG-Sperrzeit vermeidbar, etwa durch Formulierungen, die eine arbeitgeberseitige Veranlassung erkennen lassen?
Passt die Freistellungsregelung (widerruflich/unwiderruflich, Nebentätigkeiten, Wettbewerbsverbot)?
Warum die Prüfung durch den Fachanwalt in Wegberg lohnt
Erfahrungsbasierte Bewertung: Ein spezialisierter Anwalt erkennt in kurzer Zeit, wo Formulierungen verbessert und Risiken reduziert werden können.
Verhandlungsvorteil: Arbeitgeber reagieren auf klar begründete Gegenvorschläge – oft mit spürbar besseren Konditionen.
Sperrzeit vermeiden: Durch geeignete Vertragsgestaltung lassen sich sozialversicherungsrechtliche Nachteile vielfach reduzieren.
Dokumente aus einem Guss: Zeugnisentwurf, Freistellungs- und Rückgaberegeln, Abfindung, Ausgleichsklauseln – sauber aufeinander abgestimmt.
Regionale Erreichbarkeit: Beratung in Wegberg – persönlich, telefonisch oder digital.
So läuft die Prüfung typischerweise ab
Erste Sichtung des Entwurfs und kurzer Check auf kritische Klauseln.
Fallaufnahme: Beschäftigungsdauer, Position, Vergütung, Zieltermine, besondere Schutzrechte.
Risikobewertung: Sperrzeit, Steueraspekte, Prozessalternativen, Chancen einer Nachverhandlung.
Formulierungsvorschläge: konkrete Textbausteine für Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Ausgleich, Wettbewerbsverbot.
Verhandlung mit dem Arbeitgeber oder dessen Rechtsabteilung – zielgerichtet und lösungsorientiert.
Finaler Feinschliff und unterschriftsreifer Vertrag.
Praktische Tipps aus der Beratung
Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen. Bitten Sie um Bedenkzeit – das ist üblich und legitim.
Zeugnis als Anlage vereinbaren. So vermeiden Sie Diskussionen über Noten und Formulierungen.
Abfindung realistisch ansetzen, aber nicht zu früh beziffern. Erst das Prozess- und Begründungsrisiko liefert die richtige Verhandlungsbasis.
Freistellung klar regeln: unwiderruflich, mit Urlaubsverrechnung und unter Fortzahlung der Vergütung – falls interessengerecht.
Nebenbeschäftigung während der Freistellung nur mit klaren Regeln; Wettbewerbsverbote prüfen lassen.
Mündliche Zusagen immer schriftlich in den Vertrag übernehmen – sonst sind sie später schwer durchsetzbar.
Häufige Fragen zum Aufhebungsvertrag
Kann ich einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag widerrufen?
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht in der Regel nicht. Nur in Ausnahmefällen (z. B. nachweisbarer Irrtum, Drohung) kommen Anfechtungstatbestände in Betracht. Je früher Sie anwaltlichen Rat einholen, desto größer der Handlungsspielraum.
Bekomme ich automatisch eine Abfindung?
Ein Automatismus besteht nicht. Abfindungen sind Verhandlungssache – steigen aber typischerweise mit den rechtlichen Risiken, die der Arbeitgeber vermeiden will.
Wie vermeide ich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Entscheidend sind die Umstände der Vertragsbeendigung und die Formulierungen. Oft lässt sich eine Sperrzeit vermeiden, wenn nachvollziehbare betriebliche Gründe dokumentiert werden und die Fristen gewahrt sind. Eine individuelle Prüfung ist hier zentral.
Ist eine Freistellung immer sinnvoll?
Sie kann sinnvoll sein, wenn ein schneller Wechsel geplant ist oder ein geordneter Abschluss benötigt wird. Wichtig sind klare Regelungen zu Vergütung, Urlaub, Boni und Nebentätigkeiten.
Fazit: Erst prüfen, dann entscheiden
Ein Aufhebungsvertrag kann Chancen eröffnen – insbesondere, wenn Konditionen und Timing stimmen. Ohne sorgfältige Prüfung drohen jedoch finanzielle und sozialrechtliche Nachteile. Mit fachkundiger Begleitung stellen Sie sicher, dass Beendigungszeitpunkt, Abfindung, Zeugnis und Freistellung zu Ihren Zielen passen und rechtlich belastbar sind.
Kontaktieren Sie jetzt den Fachanwalt in Wegberg und lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag prüfen.
Vereinbaren Sie eine zeitnahe Beratung, um Konditionen zu verbessern und Nachteile sicher zu vermeiden.





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