

Arbeitsvertrag anfechten – Hilfe in Erkelenz
Ein Arbeitsvertrag ist die Grundlage jedes Beschäftigungsverhältnisses. Doch was, wenn Sie den Vertrag unter falschen Voraussetzungen unterschrieben haben – etwa durch Täuschung, Irrtum oder unzulässigen Druck? In solchen Fällen kann eine Anfechtung des Arbeitsvertrags rechtlich möglich sein.
Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsvertrag anfechten oder rechtliche Konsequenzen vermeiden möchten. Er prüft, ob die Anfechtung zulässig ist und welche Schritte sich in Ihrer Situation lohnen.
Wann ist eine Anfechtung des Arbeitsvertrags möglich?
Ein Arbeitsvertrag kann nur in bestimmten Ausnahmefällen angefochten werden. Das ist der Fall, wenn der Vertrag nicht auf einer freien und ehrlichen Willenserklärung beruht. Die wichtigsten Anfechtungsgründe sind:
Arglistige Täuschung (§ 123 BGB):
Wenn der Arbeitgeber bewusst falsche Informationen gegeben oder wichtige Tatsachen verschwiegen hat (z. B. über Arbeitsplatzbedingungen, Vergütung, Befristung oder Aufgabenbereich).Drohung oder Zwang (§ 123 BGB):
Wenn der Vertrag nur unterschrieben wurde, weil der Arbeitnehmer unter Druck gesetzt oder bedroht wurde.Irrtum (§ 119 BGB):
Wenn sich der Arbeitnehmer über wesentliche Vertragsinhalte geirrt hat – etwa über Art der Tätigkeit, Arbeitszeit oder Entgelt.
Eine Anfechtung muss unverzüglich nach Entdeckung des Grundes erklärt werden. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird die Durchsetzung.
Folgen einer wirksamen Anfechtung
Wird der Arbeitsvertrag erfolgreich angefochten, gilt er von Anfang an als nichtig. Das bedeutet:
Es entsteht kein Arbeitsverhältnis,
bereits gezahlte Vergütung kann unter Umständen zurückgefordert werden,
der Arbeitnehmer hat aber ggf. Anspruch auf Ersatz für erbrachte Leistungen.
Da die Anfechtung erhebliche rechtliche Folgen hat, sollte sie immer nach anwaltlicher Prüfung erfolgen. In manchen Fällen ist ein Aufhebungsvertrag oder Vergleich die bessere Alternative.
Wann eine Anfechtung sinnvoll ist
Eine Anfechtung kann in Betracht kommen, wenn:
Ihnen bei Vertragsschluss falsche Angaben über Lohn, Position oder Arbeitszeit gemacht wurden,
sich Bedingungen nachträglich stark unterscheiden von dem, was besprochen war,
Sie den Vertrag unter Zeitdruck oder Drohung unterschrieben haben,
oder der Arbeitgeber wichtige Informationen bewusst verschwiegen hat.
Auch wenn Sie sich unsicher sind, ob eine Anfechtung oder eine Vertragsanpassung sinnvoller ist, lohnt sich eine rechtliche Einschätzung.
Unterstützung durch Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz
Prüfung des Arbeitsvertrags auf Anfechtungs- und Anpassungsmöglichkeiten
Bewertung der Erfolgsaussichten und Risiken einer Anfechtung
Beratung zu Alternativen wie Aufhebung oder Änderungskündigung
Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber
Persönliche Betreuung in Erkelenz – kompetent, diskret und individuell
Rechtsanwalt Zimansky sorgt dafür, dass Sie die rechtlichen Folgen verstehen und keine unüberlegten Schritte unternehmen, die Ihre Position schwächen.
Fazit
Ein Arbeitsvertrag ist bindend – aber nicht in jedem Fall unanfechtbar. Wenn Sie den Eindruck haben, getäuscht oder unter Druck gesetzt worden zu sein, sollten Sie schnell handeln und Ihre Möglichkeiten prüfen lassen.
Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag jetzt von Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz prüfen.
Vereinbaren Sie eine Beratung, um rechtssicher über eine Anfechtung zu entscheiden.





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