

Arbeitgeber zahlt Überstunden nicht – Hilfe in Erkelenz
Wer regelmäßig länger arbeitet, erwartet zu Recht, dass diese Zeit vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen wird. Doch in vielen Unternehmen werden Überstunden stillschweigend vorausgesetzt oder einfach nicht bezahlt. Arbeitnehmer fragen sich dann, ob sie einen Anspruch auf Vergütung haben – und wie sie diesen durchsetzen können.
Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und unterstützt Sie, wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Überstunden nicht bezahlt oder die Anerkennung verweigert.
Wann besteht Anspruch auf Bezahlung von Überstunden?
Überstunden sind grundsätzlich jede Arbeitszeit, die über die vertraglich vereinbarte oder gesetzliche Arbeitszeit hinausgeht. Ein Anspruch auf Vergütung besteht, wenn:
der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt hat,
keine wirksame Regelung zur Pauschalabgeltung besteht,
oder der Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich eine Vergütung vorsieht.
Selbst bei Pauschalklauseln („Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“) prüft die Rechtsprechung streng, ob diese wirksam sind. Oft sind solche Formulierungen unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen.
Wie Sie Ihre Überstunden nachweisen können
Um Ihren Anspruch erfolgreich geltend zu machen, müssen Sie nachweisen, wann und in welchem Umfang Überstunden geleistet wurden. Wichtig sind:
eigene Arbeitszeitaufzeichnungen (Datum, Beginn, Ende, Pausen)
E-Mails oder Weisungen des Arbeitgebers, die Mehrarbeit belegen
Zeugenaussagen von Kollegen oder Vorgesetzten
Betriebliche Systeme zur Zeiterfassung oder Zugangsdaten
Diese Beweise sind entscheidend, wenn der Arbeitgeber bestreitet, dass die Überstunden notwendig oder angeordnet waren.
Wann Überstunden verfallen
In vielen Arbeits- und Tarifverträgen gibt es Ausschlussfristen, innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen – oft innerhalb von drei oder sechs Monaten nach Fälligkeit. Wer zu lange wartet, verliert seine Ansprüche unwiederbringlich.
Deshalb sollten Sie zeitnah rechtlichen Rat einholen, sobald Überstunden nicht korrekt bezahlt oder ausgeglichen werden.
Unterstützung durch Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz
Prüfung Ihres Arbeits- oder Tarifvertrags auf gültige Regelungen zu Überstunden
Bewertung der Beweislage und Berechnung Ihrer Ansprüche
Geltendmachung offener Vergütungen gegenüber dem Arbeitgeber
Vertretung vor dem Arbeitsgericht bei Zahlungsverzug oder Streit über Nachweise
Beratung zur richtigen Dokumentation künftiger Arbeitszeiten
Rechtsanwalt Zimansky kennt die gängige Rechtsprechung zu Überstunden und weiß, wie Arbeitnehmer ihre Forderungen erfolgreich durchsetzen können – auch bei schwierigen Beweislagen.
Praktische Tipps
Führen Sie ein persönliches Stundenprotokoll mit klaren Angaben zu Beginn, Ende und Grund der Mehrarbeit.
Lassen Sie sich Anweisungen zu Überstunden schriftlich bestätigen.
Geltendmachung immer schriftlich mit Fristsetzung – so wahren Sie Ihre Rechte.
Lassen Sie vertragliche Ausschlussfristen prüfen, um den Verlust von Ansprüchen zu vermeiden.
Fazit
Unbezahlte Überstunden sind kein Kavaliersdelikt. Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine faire Vergütung – egal, ob diese in Geld oder Freizeit erfolgt. Mit rechtlicher Unterstützung können Sie Ihre Ansprüche beweissicher geltend machen und auf Augenhöhe verhandeln.
Lassen Sie Ihre Überstundenregelung jetzt von Rechtsanwalt Lothar Zimansky in Erkelenz prüfen.
Vereinbaren Sie eine Beratung, um offene Ansprüche zu sichern und rechtliche Klarheit zu gewinnen.





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