

Änderungskündigung erhalten? Jetzt in Mönchengladbach beraten lassen
Was tun bei einer Änderungskündigung in Mönchengladbach?
Eine Änderungskündigung ist ein heikles Thema im Arbeitsrecht. Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen im Grunde genommen die Beendigung Ihres aktuellen Arbeitsverhältnisses an, gleichzeitig aber auch die Fortsetzung zu veränderten Bedingungen. Das kann eine Reduzierung des Gehalts, eine Versetzung oder eine Änderung der Arbeitszeiten bedeuten. Bevor Sie jedoch panisch reagieren oder vorschnell zustimmen, ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren und die Situation genau zu analysieren. In Mönchengladbach und Umgebung stehe ich, Rechtsanwalt Lothar Zimansky, Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu prüfen und gemeinsam die bestmögliche Strategie zu entwickeln. Ignorieren Sie die Änderungskündigung nicht, denn es gibt Fristen zu beachten!Ihre Rechte im Fokus: Prüfung und Vorgehensweise
Eine Änderungskündigung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein. Ist die vorgeschlagene Änderung überhaupt zumutbar? Ist die Kündigung sozial gerechtfertigt? Diese Fragen sind entscheidend und bedürfen einer genauen Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt. Ich helfe Ihnen, die Änderungskündigung im Detail zu analysieren, die Erfolgsaussichten einer Klage einzuschätzen und alternative Vorgehensweisen zu prüfen. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, eine Abfindung auszuhandeln oder eine für Sie akzeptable Lösung mit Ihrem Arbeitgeber zu erzielen. Die individuelle Beratung steht dabei immer im Vordergrund.Rechtsanwalt Lothar Zimansky: Ihr Partner in Erkelenz und Umgebung
Auch wenn mein Kanzleisitz in Erkelenz ist, berate ich Mandanten selbstverständlich auch in Mönchengladbach und Umgebung. Durch meine langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht kenne ich die spezifischen Herausforderungen und Fallstricke, die mit einer Änderungskündigung verbunden sind. Ich nehme mir die Zeit, Ihre Situation umfassend zu verstehen und Ihnen eine fundierte rechtliche Einschätzung zu geben. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die Ihre Interessen optimal vertritt- sei es durch Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber oder durch die Einreichung einer Klage vor dem Arbeitsgericht.Handeln Sie schnell und sichern Sie Ihre Ansprüche
Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Änderungskündigung! Zögern Sie daher nicht und kontaktieren Sie mich so bald wie möglich für eine erste Beratung. Gemeinsam besprechen wir Ihre Situation und legen die nächsten Schritte fest, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren. Lassen Sie sich von einem Experten unterstützen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen und Ihre berufliche Zukunft zu sichern.Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!





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